Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für die Kath. Pfarrei St. Martin Dresden
Für das Hygienekonzept verantwortliche Personen sind:
- Pfarrer Ludger M. Kauder, 0176 34170031, ludger.kauder@pfarrei-bddmei.de
- Pfarrer André Lommatzsch, 0351 2683308, andre.lommatzsch@pfarrei-bddmei.de
- Kaplan Przemek Kostorz, 0170 2713325, przemek.kostorz@pfarrei-bddmei.de
hier finden Sie das Einlassformular
hier finden Sie die Gesundheitsbestätigung
hier finden Sie das Hygienekonzept
Erstellt am: 29.05.2020
Aktualisiert am: 28.01.2021
Für alle Veranstaltungen gelten die staatlichen und kirchlichen Hygienevorschriften, die am Tag der Veranstaltung Gültigkeit haben.
Verantwortungen |
||||||||||||||||||||||
1 | Belehrung der Mitarbeitenden | Das Hygienekonzept ist allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bekannt und wird durch Unterschrift dokumentiert. | ||||||||||||||||||||
2 | Verantwortlich für Hygienemaßnahmen bei Veranstaltungen | Es ist für jede Veranstaltung ein/e Verantwortliche/r zu benennen, die/der vor, während und nach einer Veranstaltung auf die Einhaltung der Hygieneregeln dieses Konzeptes achtet. Der/die Verantwortliche wird in der Regel der/die Gruppenleiter/in sein oder wird aus dem Kreis der Veranstaltungsteilnehmenden benannt. Dem/der Verantwortlichen obliegt die Sammlung der Teilnehmeranmeldungen mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten vor der Veranstaltung, die Information über die Hygieneregeln, die Gewährleistung deren Einhaltung und die Dokumentation der Teilnahme. |
||||||||||||||||||||
Anmeldung, Registrierung und Information von Teilnehmenden |
||||||||||||||||||||||
3 | Anmeldung und Registrierung | Eine Anmeldung bei der zuständigen Leitungsperson/benannten Verantwortlichen für den Hygieneschutz ist für jede Veranstaltung zwingend notwendig. Ein Formular zur „Gesundheitsbestätigung für Kinder“ wird von der Pfarrei erstellt. Der/die Verantwortliche/Leitungsperson hat Sorge zu tragen, dass anhand der Anmeldeliste die wirklich Teilnehmenden registriert werden. |
||||||||||||||||||||
4 | Information | Die Teilnehmenden werden zu Beginn einer Veranstaltung über die Hygiene- und Infektionsschutzregeln informiert und bestätigen dies durch ihre Unterschrift auf der Teilnehmendenliste. | ||||||||||||||||||||
5 | Beschilderung | Die geltenden Hygienebedingungen sind im Eingangsbereich und den Veranstaltungsräumen gut sichtbar ausgehängt. | ||||||||||||||||||||
Abstandsregeln |
||||||||||||||||||||||
6 | Mindestabstand zwischen Personen | Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, halten einen Mindestabstand von 1,5 m voneinander ein. Körperkontakt ist zu vermeiden. | ||||||||||||||||||||
7 | Einhaltung der Abstände | Die Kontrolle des Abstands während der Veranstaltung ist zu gewährleisten. Eine Gruppenbildung vor dem Veranstaltungsraum oder nach Veranstaltungsende ist zu unterbinden. Das Sicherstellen des Abstands zwischen jeweils zwei Sitzgelegenheiten oder Stehplätzen ist anhand der in den Räumen aushängenden Bestuhlungspläne zu gewährleisten. Die Maximalzahlen der für die einzelnen Räume festgelegten Teilnehmendenzahl darf nicht überschritten werden. Angebrachte Markierungen dürfen nicht entfernt werden. |
||||||||||||||||||||
Raumkapazitäten nach HygienekonzeptSäle und Gruppenräume8 Beim Betreten und Verlassen der Räume ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. |
||||||||||||||||||||||
St. Franziskus Xaverius | Saal | max. 63 Personen in Frontalbestuhlung und 40 Personen bei Tischbestuhlung |
||||||||||||||||||||
Gruppenraum | max. 12 Personen in Frontalbestuhlung
und 8 Personen bei Tischbestuhlung |
|||||||||||||||||||||
St. Josef Pieschen | Saal | max. 50 Personen in Frontalbestuhlung
und 40 Personen bei Tischbestuhlung |
||||||||||||||||||||
Kolpingraum | 16 Personen in Frontalbestuhlung
und 8 Personen bei Tischbestuhlung |
|||||||||||||||||||||
Turmzimmer | max. 12 Personen | |||||||||||||||||||||
Kinderzentrum | max. 9 Personen | |||||||||||||||||||||
Konferenzraum | max. 6 Personen bei Tischbestuhlung | |||||||||||||||||||||
Jugendraum | 6 Personen | |||||||||||||||||||||
St. Hubertus | Kleiner Saal | max. 6 Personen bei Tischbestuhlung | ||||||||||||||||||||
Großer Saal | max. 18 Personen in Frontalbestuhlung
und 12 Personen bei Tischbestuhlung |
|||||||||||||||||||||
Raum Untergeschoss | max. 15 Personen in Frontalbestuhlung | |||||||||||||||||||||
Jugendraum | max. 7 Personen | |||||||||||||||||||||
Heilig Kreuz Klotzsche | Sakristei | max. 9 Personen in Frontalbestuhlung
und 6 Personen bei Tischbestuhlung |
||||||||||||||||||||
Jugendkeller | max. 6 Personen | |||||||||||||||||||||
Jugendkeller Küche | max. 14 Personen bei Tischbestuhlung (sitzen an den Stirnseiten der Tische) | |||||||||||||||||||||
Brockhausvilla Pillnitz | Kleiner Raum | max. 8 Personen bei Tischbestuhlung | ||||||||||||||||||||
Chorraum | max. 14 Personen bei Frontalbestuhlung | |||||||||||||||||||||
Radeburg | Vorraum | max. 4 Personen | ||||||||||||||||||||
Kirchen und Kapellen9 Vom Betreten bis zum Verlassen der Kirchen und Kapellen ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Beim Betreten und nach dem Verlassen der Kapellen und Kirchen sind die Hände zu desinfizieren. Es ist auf die Ansagen der Ordner zu achten.
Persönliche Hygienemaßnahmen |
||||||||||||||||||||||
10 | Personen mit Erkältungssymptomen | Es ist ein Zugangsverbot für Personen mit verdächtigen Krankheitssymptomen auszusprechen.
Der/die Veranstaltungsleiter/-in oder Gruppenleiter/in ist für die Ansprache der Personen zuständig. |
||||||||||||||||||||
11 | Händewaschen und Handdesinfektion | Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.
Es wird um regelmäßiges Händewaschen und die Vermeidung von Berührungen im Gesicht gebeten. |
||||||||||||||||||||
12 | Mund-Nasen-Bedeckung | Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-, FFP2-, KN95/N95-Maske) ist zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Die Mund-Nasen-Bedeckung ist eigenverantwortlich mitzubringen. |
||||||||||||||||||||
13 | Garderobe | Die Garderoben sind nicht zu nutzen. Überbekleidung, Taschen, Rucksäcke u. ä. sind mit an den jeweiligen Sitzplatz zu nehmen und verbleiben dort. | ||||||||||||||||||||
Räumliche Hygienemaßnahmen |
||||||||||||||||||||||
14 | Bereitstellung von Desinfektionsmitteln | Desinfektionsmittel werden im Eingangsbereich des Hauses sowie in den Toiletten bereitgestellt. | ||||||||||||||||||||
15 | Sanitärbereich | Toiletten dürfen nur von jeweils einer Person aufgesucht werden. In den Toiletten stehen Desinfektionsmittel, welche zu benutzen sind. | ||||||||||||||||||||
16 | Raumpflege | Nach einer Veranstaltung werden alle Sitzgelegenheiten, Tische, verwendete Materialien und Türklinken desinfiziert. Für die Durchführung dieser Arbeit zeichnet der/die Verantwortliche dieser Veranstaltung verantwortlich. | ||||||||||||||||||||
17 | Belüftung | In den Veranstaltungsräumen ist auf eine angemessene Raumdurchlüftung zu achten. Bei mehrstündigen Veranstaltungen ist alle 90 min eine Durchlüftungspause einzulegen, bei ganztägigen Veranstaltungen eine mind. einstündige Mittagspause. | ||||||||||||||||||||
Für den Infektionsfall |
||||||||||||||||||||||
19 | Aufbewahrung der Daten | Die Dokumentation wird im Pfarrbüro für 4 Wochen aufbewahrt und anschließend zwingend vernichtet. | ||||||||||||||||||||
20 | Meldung an das Gesundheitsamt | Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt durch die betroffene Person selbst. | ||||||||||||||||||||
21 | Information über Teilnehmende | Auf Nachfrage werden dem Gesundheitsamt die vorliegenden Daten der Teilnehmenden einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt. | ||||||||||||||||||||
Besondere Veranstaltungen |
||||||||||||||||||||||
22 | Veranstaltungen für Kinder (Katechesen, Kinderkirche usw.) | Kinder bringen zu den Veranstaltungen, an denen sie angemeldet teilnehmen, das Formular zur „Gesundheitsbestätigung für Kinder“, das auf der Homepage zu finden ist, mit. Mit diesem erklären die Eltern, dass das Kind gesund ist und an dieser Veranstaltung teilnehmen darf. Die Bestätigung wird vom Leiter/der Leiterin, dem Verantwortliche/der Verantwortliche auf der Anmeldeliste vermerkt. Diese Anmeldeliste ist 4 Wochen zu archivieren und danach zwingend zu vernichten.
Eltern oder andere Betreuungspersonen, die Kinder zu Veranstaltungen bringen und/oder abholen, werden gebeten, das Gebäude nicht zu betreten und die Abstandsregeln einzuhalten. |
||||||||||||||||||||
23 | Veranstaltungen mit Gesang | Für Veranstaltungen mit Gesang und dem Musizieren mit Blasinstrumenten – einschließlich Gottesdiensten – gilt:
Mindestabstand 3 m beim Singen und/oder der Nutzung von Blasinstrumenten, Chöre mit mehreren Reihen singen bzw. musizieren versetzt aufgestellt und die Mitglieder halten einen Abstand von 3 m zur nächsten Person. Für Proben richtet sich die Größe des Probenraumes nach der Anzahl der anwesenden Personen. Pro Person sollen mindestens 20 m² zur Verfügung stehen. |
||||||||||||||||||||
24 | Nichtgemeindliche Veranstaltungen, Fremdnutzung | Für die Nutzung von Gemeinderäumen durch nichtgemeindliche Veranstalter gilt, dass der Nutzer sich durch schriftliche Erklärung dem Hygienekonzept der Pfarrei St. Martin Dresden anschließt.
Fremdveranstalter archivieren die Teilnahmedokumentation 2 Monate eigenverantwortlich, danach werden die Formulare zwingend vernichtet. Fremdveranstalter haben eine Kopie der Teilnahmedokumentation im Pfarrbüro abzugeben. Diese wird nach 4 Wochen vernichtet. |
||||||||||||||||||||
25 | Veranstaltungen unter freiem Himmel | Für Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten die Kriterien dieses Konzeptes analog. | ||||||||||||||||||||
26 | Gottesdienste | Für Gottesdienste gelten die Regelungen des Hygieneschutzkonzeptes vom 27.01.2021
Insbesondere: Eine Vorabanmeldung über die Webseite der Pfarrei ist erforderlich. Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, halten einen Mindestabstand von 1,5 m voneinander ein. Körperkontakt ist zu vermeiden. Es sind nur die gekennzeichneten Plätze zu besetzen. Die Anwesenden tragen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung und nutzen die Desinfektionsmittel am Ein- und Ausgang. Es gibt keinen Gemeindegesang. Die Gottesdienstdauer ist auf 45 Minuten beschränkt. Nach dem Gottesdienst verlassen die Anwesenden das Kirchengelände. Auf die Anweisungen der Ordner ist zu achten. |
Die Teilnahme an Veranstaltungen in der Pfarrei erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Alle sind zu achtsamem Eigen- und Fremdschutz aufgefordert.
Regionale und kommunale Einschränkungen sind vom Veranstalter zu prüfen.
Das Format der Veranstaltung wird nach Rücksprache mit der Pfarrei entsprechend angepasst.
Die Hygienemaßnahmen werden regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert.
Ort, Datum und Unterschrift