Persönliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
Voraussetzung für die Arbeit mit Schutzbefohlenen ist neben der Teilnahme an einer Präventionsschulung und der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses die Selbstverpflichtung, alles in den eigenen Kräften stehende zu tun, damit keine seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt gegenüber den anvertrauten Menschen stattfindet. Schutzbefohlene sind Kinder,
Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene.
Dazu gehören
Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene.
Dazu gehören
- die Unterstützung der Schutzbefohlenen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und die Bereitschaft, sie zu stärken, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit sowie ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten,
- Wertschätzung und Vertrauen sowie die Achtung von Rechten und Würde,
- ein achtsamer und verantwortungsbewusster Umgang mit Nähe und Distanz,
- das Respektieren der Intimsphäre und persönlicher Schamgrenzen sowie auch der eigenen Grenzen,
- die Bereitschaft zuzuhören, wenn anvertraute Menschen sich verständlich machen möchten, dass sie seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt erfahren,
- das Bewusstsein, dass sowohl Opfer als auch Täter jeglichen Geschlechts sein können,
- das Bewusstsein, die besondere Vertrauens und Autoritätsstellung gegenüber den Schutzbefohlenen nicht auszunutzen,
- die Kenntnis und Beachtung des institutionellen Schutzkonzeptes der Pfarrei und insbesondere des Verhaltenskodexes und der Verfahrenswege,
- die Bereitschaft, sich zu verschiedenen Aspekten der Prävention weiterzubilden,
- die Erklärung, nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt zu sein, dass kein Ermittlungsverfahren diesbezüglich jemals eingeleitet wurde und die Verpflichtung, umgehend dem/der Dienstvorgesetzten bzw. der zur ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragenden Person mitzuteilen, wenn ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
2.1. Pastorale Mitarbeitende
Die pastoralen Mitarbeitenden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit dem Bistum Dresden-Meißen bzw. der Pfarrei (leitender Pfarrer, mitarbeitender Priester, Diakon, Gemeindereferent*in, pädagogische Fachkraft, Praktikant*in, FSJler*in o.ä.). Sie haben eine Präventionsschulung absolviert. Diese umfasst 12 Stunden für Leitungskräfte, 9 Stunden für hauptamtliche pastorale Kräfte mit Kontakt zu Jugendlichen und im Übrigen eine mindestens 3 Schulung.(vgl. Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung des Bistums Dresden-Meißen vom 27.02.2015, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 4/2015)
Präventionsthemen haben einen Platz in Vorstellungs- und Mitarbeitergesprächen sowie Dienstberatungen. Ein erweitertes Führungszeugnis ist Einstellungsbedingung.
Dieses muss alle 5 Jahre erneuert werden; die Kosten für die erneute Vorlage trägt der Arbeitgeber. Des Weiteren ist eine Selbstauskunftserklärung obligatorische Voraussetzung eines Anstellungsverhältnisses. Durch sie wird verbindlich erklärt, dass weder eine Verurteilung erfolgt noch ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gegen die unterzeichnende Person eingeleitet worden ist. Außerdem verpflichtet sich die unterzeichnende Person, umgehend dem Dienstgeber mitzuteilen, wenn ein Ermittlungsverfahren diesbezüglich eingeleitet wird.
Präventionsthemen haben einen Platz in Vorstellungs- und Mitarbeitergesprächen sowie Dienstberatungen. Ein erweitertes Führungszeugnis ist Einstellungsbedingung.
Dieses muss alle 5 Jahre erneuert werden; die Kosten für die erneute Vorlage trägt der Arbeitgeber. Des Weiteren ist eine Selbstauskunftserklärung obligatorische Voraussetzung eines Anstellungsverhältnisses. Durch sie wird verbindlich erklärt, dass weder eine Verurteilung erfolgt noch ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gegen die unterzeichnende Person eingeleitet worden ist. Außerdem verpflichtet sich die unterzeichnende Person, umgehend dem Dienstgeber mitzuteilen, wenn ein Ermittlungsverfahren diesbezüglich eingeleitet wird.
2.2 Ehrenamtliche Mitarbeitende
Voraussetzung für eine regelmäßige ehrenamtliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen schutzbefohlenen Personen in der Pfarrei ist die Teilnahme an einer dreistündigen Präventionsschulung. Ein alle 5 Jahre zu erneuerndes erweitertes Führungszeugnis ist zwingend erforderlich bei allen regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen und solchen, die eine Übernachtung einschließen. Dazu erhält die ehrenamtlich sich einbringende Person ein Anschreiben und die Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Pfarrei. In diesem Fall wird das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei ausgestellt.
2.3 Dokumentation
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird unter Beachtung des Datenschutzes durch den Rechtsträger dokumentiert und das erweiterte Führungszeugnis nach Vorlage zurückgegeben. Die Teilnahme an Präventionsschulungen und -weiterbildungen wird beim Rechtsträger nach Vorlage eines Nachweises dokumentiert. Kenntnis dieses Schutzkonzeptes, Selbstverpflichtung zur Respektierung und Einhaltung des Verhaltenskodexes wird durch eigene Unterschrift gegenüber dem Rechtsträger, der Pfarrei St. Martin Dresden, verbindlich bestätigt. Pastorale Mitarbeitende geben darüber hinaus eine auch arbeitsrechtlich verbindliche Selbstauskunftserklärung ab.