Im Bistum gibt es ausgebildete Multiplikator*innen, die bei Bedarf in unserer Pfarrei Schulungen halten. Die Kontaktdaten sind bei der Präventionsbeauftragten des Bistums zu erfahren.
Der zeitliche Umfang der Präventionsschulungen beträgt drei bis zwölf Stunden (siehe Pkt 2). In einem Fünfjahreszeitraum ist eine Weiterbildung (Auffrischung) von mindestens 3 Stunden zu absolvieren. Die Teilnahme ist beim Rechtsträger nachzuweisen und von diesem zu dokumentieren.
23.11.2019 vorgestellt. Es wird allen Mitarbeitenden sowie ehrenamtlich Tätigen in gedruckter Form und über das Internetportal st-martin-dresden.de bekannt und jederzeit zugänglich gemacht.
Bereits vor der Veröffentlichung wurden Arbeitsfassungen von Verhaltenskodex und Schutzkonzept Personen außerhalb der Arbeitsgruppe vorgelegt, insbesondere der Präventionsbeauftragten des Bistums und Betroffenen von Grenzverletzung und Missbrauch in katholischem Kontext, und ihre Anregungen berücksichtigt.
Der kirchliche Rechtsträger trägt dafür Sorge, dass das Institutionelle Schutzkonzept bei einem
Vorfall sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen und spätestens nach 5 Jahren
überprüft und angepasst wird.
Der Rechtsträger stellt eine angemessene Information der Schutzbefohlenen und ihrer Sorgeberechtigten über Präventionsmaßnahmen sicher. Dies gilt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch, wenn es zu einem Vorfall sexualisierter Gewalt gekommen ist. Ein angemessener Umgang mit Aufarbeitung und Unterstützung betroffener Personen und Gruppen ist Bestandteil qualitätssichernder
Maßnahmen.
Sobald valide Evaluationsinstrumente entwickelt worden sind, sollen diese zur Überprüfung und Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden.
Nachvollziehbare Dokumentation unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Aufforderung an Mitarbeitende, die in diesem Schutzkonzept aufgeführten jeweils erforderlichen Nachweise zu erbringen, sowie die Benennung Verantwortlicher für die Umsetzung und Kontrolle dieser Aufgaben sind außerdem Kriterien des Qualitätsmanagements.
Dank gilt allen, die die Fragebögen zur Risikoanalyse beantwortet haben, sowie den Betroffenen sexualisierter Gewalt, die konstruktive Rückmeldungen bei der Erstellung des Verhaltenskodexes gegeben haben.
verabschiedet am 05.11.2019,
in Kraft gesetzt am 23.11.2019.
Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (2013)
Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (2013)
Ordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Dresden-Meißen (2015)
Ausführungsbestimmungen zu den §§ 3 bis 12 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (2015)
Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich
der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen Nr. 246, 2014)
Kirche, Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt (Georg-Olms-Verlag, 2019)
www.bistum-dresden-meissen.de/beratung/institutionelles-schutzkonzept/zur-erstellung-eines-institutionellen-schutzkonzeptes.html
www.praevention-kirche.de
www.praevention.bistum-hildesheim.de/filead-min/dateien/PDFs/Recht/Praevention/PraevO_Instruktionen_des_Generalvikars_201905.pdf
www.praevention-im-bistum-muenster.de/fileadmin/user_upload/praevention/downloads/
Dokumente/Gesamtdatei-Materialien-Bistum-MS-2019-09.pdf
www.beauftragter-missbrauch.de
www.awo-shukura.de/download/publikation_missbrauch_wissen.pdf
Titelbild: Dorothea Rosalie Merz, Der Panther (2017), www.rosalies-farbwelten.de
Rückseite: Türe der Hauskapelle des Internates Ettal
Bildhauerin Margit Unterthiner, Graswang
erthiner, Graswang
Foto: © Nick