8. Kapitel – Handlungsleitfaden

Die Handlungsleitfäden sollen in Verdachtssituationen oder bei Mitteilung von Missbrauch durch Opfer der Orientierung dienen.
Was tun und was nicht tun, wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher von sexuellen Übergriffen oder sexuellem Missbrauch erzählt?

8.1 Handlungsleitfaden bei Mitteilung durch mögliche Opfer

Nicht drängeln, kein Verhör,
kein Ermittlungsdrang,
kein vorschnelles Handeln.

Keine „Warum“ Fragen
(können Schuldgefühle auslösen)
keine Suggestivfragen
keinen Druck ausüben
es bringt nichts, wenn ein Kind etwas unter
Druck mitteilt und später nicht mehr
wiederholen will.

Keine Kontrollfragen und Zweifel.

Keine unhaltbaren Versprechen
oder Zusagen abgeben
keine Angebote machen,
die nicht erfüllbar sind
sich nicht in Geheimhaltung einbinden lassen.

Keine Interpretationen,
Fakten von Vermutungen trennen.

Keine Informationen an den potenziellen
Täter bzw. die potentielle Täterin.

Keine weiteren Entscheidungen und Schritte
ohne altersgemäße Einbeziehung des jungen
Menschen bzw. der Personensorgeberechtigten.

Ruhe bewahren!
Keine überstürzten Aktionen, eigene Betroffenheit zurückhalten.

Von der Wahrhaftigkeit des jungen Menschen ausgehen!
Zuhören, den jungen Menschen ernst nehmen und ermutigen, sich anzuvertrauen.
Offene Fragen verwenden („Wer?“ „Was?“ „Wo?“).
Ängste und Widerstände des Kindes beachten.
Betroffene erzählen häufig nur bruchstückhaft, was ihnen widerfahren ist.

Loben und entlasten!
Für den Mut loben, sich jemandem anzuvertrauen.
„Du trägst keine Schuld an dem, was vorgefallen ist!“

Vertraulichkeit!
Zusicherung, bei weiteren Schritten das betroffene Kind bzw. die Personensorgeberechtigten soweit wie möglich
einzubeziehen.
„Ich entscheide nicht über deinen Kopf hinweg“, aber auch erklären, „ich werde mir Rat und Hilfe holen.“

Dokumentieren!
Nach der Mitteilung Gespräch und Kontext sorgfältig – möglichst schriftlich – dokumentieren.

Sich selber Hilfe holen!
Verantwortliche Ansprechpartner Ihrer Pfarrei informieren und weiteres Vorgehen absprechen.

Was tun und was nicht tun, bei der Vermutung, ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher ist Opfer von sexuellen Übergriffen oder sexuellem Missbrauch?

8.2 Handlungsleitfaden bei Vermutung sexualisierter Gewalt

Nichts auf eigene Faust unternehmen.

Keine direkte Konfrontation des möglichen
Opfers mit der Vermutung.

Fakten von Vermutungen trennen.

Keine Informationen an den vermutlichen Täter bzw. die vermutliche Täterin.

Keine eigenen Ermittlungen zum möglichen Tathergang!

Keine Informationen an den potenziellen Täter bzw. die potentielle Täterin.

Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.

Kontakt zu Kind behutsam intensivieren!
Sich als Vertrauensperson anbieten, „Du hast dich verändert“, „ich mache mir Sorgen“. Gesprächsangebote machen.
„Willst du mir etwas erzählen?“, Geheimnisse thematisieren.
Signalisieren, dass das Kind auch mit belastenden Themen zu einem kommen kann.

Dokumentieren!
Vermutung, Verhaltensweisen, Handlungen und Äußerungen des Kindes sorgfältig – möglichst wörtlich – dokumentieren.

Vier-Augen-Prinzip!
Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen, Alternativhypothesen prüfen und den nächsten Schritt überlegen.

Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!

Sich selber Hilfe holen!
Verantwortliche Ansprechpartner Ihrer Pfarrei informieren und weiteres Vorgehen absprechen.