
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes in der Pfarrei
Der Kirchenvorstand ist das alleinige Vertretungsorgan der Pfarrei, d.h. er ist in allen weltlichen Fragen nach außen vertretungsberechtigt. Der Kirchenvorstand entscheidet wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Pfarrei und des pfarrlichen Vermögens, stellt jährlich einen Wirtschaftsplan nach kaufmännischen Grundsätzen auf und überwacht die Buchführung. Damit entscheidet der Pfarrer nicht mehr allein über das Vermögen, den Haushalt und die Immobilien seiner Pfarrei, sondern gemeinsam mit dem Kirchenvorstand.
Zu den Zuständigkeiten des Kirchenvorstands gehören außerdem Verantwortungsbereiche wie Arbeitgeberverantwortung, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Verkehrssicherungspflicht, Steuer.
Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchenvorstands beträgt in der Regel fünf Jahre.
Hier können Sie sich über unseren aktuellen Kirchenvorstand informieren
Zeitleiste für die Kirchenvorstandswahl 2025 unsere Pfarrei St. Martin
23./24. August 2025 | Veröffentlichung des Wahltermins und Aufforderung zur Einreichung von Kandidatenvorschlägen. |
30. September 2025 | Entscheidend für die Kandidatenvorschläge ist der Zeitpunkt des Eingangs im Pfarrbüro. Der Wahlausschuss trifft sich am 01. Oktober 2025 im Pfarrzentrum. |
25. Oktober 2025 01./02. und 08./09. November 2025 |
Aushang der Kandidatenliste; Vermeldungen, Gewährung der Einsichtnahme. |
07. November 2025 | Berufung weiterer Mitglieder des Wahlausschusses, Bestellung eines stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlausschusses für jeden Wahlort (aus den Reihen der Ortskirchenräte). |
12. November 2025 | Letzte Möglichkeit Briefwahl zu beantragen und Unterlagen im Pfarrbüro abzuholen. |
15./16. November 2025 | Wahl. |
16. November 2025 | Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlhandlung in der Neustadt im Wahlzentrum. |
Weitergehende Informationen auf der Website des Bistum Dresden-Meißen finden Sie hier: Pfarreienverwaltungsgesetz und Kirchenvorstandswahlen
(Christian Esser)