6. Den Aufbruch organisieren
Wie können wir den organisatorischen und strukturellen Aufbau unserer Pfarrei weiterentwickeln, um die Anliegen der Handlungsfelder zu erfüllen?
6.1 Gremien und Teams in der Pfarrei und den Gemeinden
Prinzip der Subsidiarität
Wir wollen unsere Pfarrei St. Martin zu einer Gemeinschaft von Gemeinschaften nach dem Prinzip der Subsidiarität weiterentwickeln. Dabei soll der jeweils kleineren Einheit eine möglichst große Selbstständigkeit gewährt werden. Die größere Einheit tritt dort in den Dienst, wo Unterstützung benötigt wird, und achtet darauf, dass Gruppen bzw. Gemeinden nicht auf Kosten anderer agieren. Die Lebendigkeit der Pfarrei ist vom Engagement und Dienst jedes einzelnen Pfarreimitgliedes abhängig. Kleine Gruppen und Kreise sind das Rückgrat der Gemeinden. Die Aktivitäten vor Ort geschehen häufig auf Gemeindeebene, die Pfarrei fördert das Zusammenspiel und achtet auf die Einheit aller und eine gerechte Verteilung der Ressourcen. Dazu haben die einzelnen Gremien verschiedene Aufgaben:
Der Kirchenvorstand entscheidet über die wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen der Pfarrei und verwaltet das Vermögen der Pfarrei, stellt jährlich einen Wirtschaftsplan nach kaufmännischen Grundsätzen auf und überwacht die Buchführung. Damit entscheidet der Pfarrer nicht mehr allein über das Vermögen, den Haushalt und die Immobilien seiner Pfarrei, sondern gemeinsam mit dem Kirchenvorstand. Der Kirchenvorstand setzt sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen. (s. auch: „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“, PfVG)
Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium der Pfarrei, in dem sich entsandte Vertretungen der einzelnen Ortskirchenräte sowie das Team der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitenden, Vertretungen der kirchlichen Orte und weitere berufene Mitglieder zusammenfinden. Der Pfarreirat hat die Anliegen im Blick, welche die gesamte große Pfarrei betreffen. (s. auch: „Ordnung für den Ortskirchenrat und den Pfarreirat im Bistum Dresden-Meißen“)
Die Ortskirchenräte sind die pastoralen Gremien der einzelnen Gemeinden vor Ort und bestehen aus vor Ort gewählten sowie geborenen und berufenen Mitgliedern. Sie können Entscheidungen treffen und gestaltend tätig werden in Bezug auf das Leben und die Veranstaltungen der Ortsgemeinde sowie Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte im gesellschaftlichen Leben vor Ort. (s. auch: „Ordnung für den Ortskirchenrat und den Pfarreirat im Bistum Dresden-Meißen“)
Die Teams gemeinsamer Verantwortung bestehen aus ehren- und hauptamtlichen Gemeindemitgliedern, die aufgrund ihrer Charismen berufen und beauftragt werden, für die Bereiche Verkündigung, Liturgie, Charismen, Ökumene, Sendung, Organisation und ethisches Wirtschaften Verantwortung zu übernehmen.
Im Pastoralteam sind alle hauptamtlichen Priester und Gemeindereferenten/-innen für die Durchführung der pastoralen Aufgaben der gesamten Pfarrei als Team gemeinsam verantwortlich.
Sie werden entsprechend ihrer Charismen eingesetzt.
Die weiteren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarrei (z.B.: Verwaltungsleitung, Verwaltungsangestellte, Kirchenmusiker/-innen, Projektmitarbeiter/-innen usw.) bilden
zusammen mit dem Pastoralteam das Pfarreiteam und sprechen ihre Vorgehensweise miteinander ab.
6.2 Leitung und Synodalität
- Die Hauptamtlichen, die gewählten, berufenen und beauftragten Personen in den Gremien und Teams tragen als Leitung gemeinsam die Verantwortung für die Pfarrei. Sie entwickeln den pastoralen Auftrag fortlaufend weiter und beraten über die konkrete Umsetzung der Handlungsfelder als Ausdruck einer lebendigen Kirche.
- In den Gremien sollen die unterschiedlichen Interessenlagen und Ansichten aus den Gemeinden wahrgenommen und möglichst berücksichtigt werden.
- Die Teams gemeinsamer Verantwortung haben gemeinsam mit dem Pfarreirat und den Ortskirchenräten die besonderen fünf Bereiche der Pastoral im Blick: Verkündigung, Liturgie, Charismen, Ökumene, Sendung und Organisation.
- Jede Leitungsperson darf und soll sich entsprechend ihrer persönlichen Berufung und Charismen einbringen. Dabei sollten in jedem Gremium und Team möglichst vielfältige Charismen vertreten sein.
- Alle Leitungspersonen der Pfarrei befinden sich im regelmäßigen Austausch untereinander und mit den in der Pfarrei engagierten Personen (insbesondere für die Dienste gemäß Anhang 2) und tragen Fürsorge für diese und füreinander.
- Alle Leitungspersonen der Pfarrei dürfen auf die Fürsorge durch die Gemeinden vertrauen und konkret um deren Rückmeldungen, deren Gebet und Unterstützung bitten.
- Die Leitung soll Ideen und Initiativen aus den Gemeinden heraus aufnehmen und unterstützen sowie gezielt Charismen von Gemeindemitgliedern in den Dienst nehmen. Dazu braucht es konkrete Ansprechpartner und Verantwortliche für die einzelnen Handlungsfelder. (vgl. Kap. 4.1 – 4.3)
- Die Leitung darf mutig und ideenreich Entscheidungen treffen und soll deren Grundlage für die Gemeinden sichtbar darlegen (Transparenz).
- Kritik einzelner oder mehrerer Personen bietet Chancen zur Verbesserung und Entwicklung und wird durch die Leitung wahrgenommen und angemessen behandelt.
- Jedes Gremium und Team kann zur Reflexion des eigenen Handelns, zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Arbeit oder zur Bewältigung von Konflikten und Problemen sachgerechte Unterstützung in Anspruch nehmen (Weiterbildung, Supervision, Mediation).
Eine synodale Kirche ist eine Kirche des Zuhörens,
in dem Bewusstsein, dass das Zuhören „mehr ist als Hören“.
Es ist ein wechselseitiges Anhören, bei dem jeder etwas zu lernen hat:
jeder im Hinhören auf die anderen und alle im Hinhören auf den Heiligen Geist,
den „Geist der Wahrheit“ (Joh 14,17), um zu erkennen, was er „den Kirchen sagt“ (Offb 2,7).
Papst Franziskus
6.3 Zusammenwirken aller Engagierten
- Engagement, Motivation und Ideenkraft sollen erhalten, gefördert und gestärkt werden. Jedes Gemeindemitglied soll für seine Tätigkeit in den Gemeinden deren Ressourcen nutzen dürfen.
- In Abgrenzung zu den vielfältigen Tätigkeiten in den Gemeinden werden im Folgenden alle im Anhang 2 aufgeführten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten als Dienst bezeichnet.
- Ein Dienst sollte den persönlichen Neigungen, Gaben und dem Persönlichkeitsstil unter Berücksichtigung der Lebenssituation (Verfügbarkeit) und Reife entsprechen.
- Die Vielfalt und Lebendigkeit der ehrenamtlichen Dienste ist in den Gemeinden zu kommunizieren.
- Die Liste der Dienste ist bei Bedarf durch den Ortskirchenrat anzupassen und durch Zuordnung der Person laufend aktuell zu halten.
- Jede Beauftragung zu einem ehrenamtlichen Dienst erfolgt in der Regel für vier Jahre.
- Mit Laufzeitende eines Dienstes wird für alle Gemeindemitglieder die Möglichkeit geschaffen, das eigene Interesse am entsprechenden Dienst zu bekunden.
- Über die Wieder- bzw. Neubeauftragung für einen Dienst entscheidet das zuständige Gremium unter Berücksichtigung der Charismen der interessierten Personen.
- Jeder Dienst soll die erworbenen Fähigkeiten auch an andere weitergeben.
- Jeder Dienst ist einem direkten Ansprechpartner aus dem zuständigen Gremium (siehe Anhang 2) zugeordnet. Während der Laufzeit sollte mindestens ein gemeinsames Gespräch erfolgen, u.a. zu Unterstützungsmöglichkeiten, Motivation und Weiterentwicklung – persönlich wie auch für die anvertrauten Aufgaben.
- Mit der Dienstübernahme gibt es eine für die Mitglieder der Gemeinde sichtbare Neu- bzw. Wiederbeauftragung, verbunden mit einer Segnung sowie einer Danksagung an die bisherige Dienst-Person.
- Es wird eine Kultur des Dankes gepflegt. Dazu dienen u.a. jährliche Treffen zur Würdigung aller Dienste in der Pfarrei.
Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt, damit sie anderen nützt.
Durch den einen Geist wurden wir in der Taufe alle in einen einzigen Leib aufgenommen,
Juden und Griechen, Sklaven und Freie; und alle wurden wir mit dem einen Geist getränkt.
Gerade die schwächer scheinenden Glieder des Leibes sind unentbehrlich.
1Korinther12,7.13.22
Haltungen, die unser gemeinsames Handeln bestimmenProzessschleifen – auf dem Weg bleiben