Ortskirchenrats-Wahl am 09./10. November 2024

Alle Mitglieder der Pfarrei St. Martin Dresden ab 14 Jahren sind eingeladen am zweiten Sonntag im November vor oder nach dem Gottesdienst in der jeweiligen Gemeinde der Pfarrei die Kandidaten zu wählen, die sie für geeignet halten, die pastoralen und organisatorischen Geschicke der Gemeinde und der Pfarrei mitzugestalten.
Die letzten drei Pfarrblätter enthalten jeweils einen Artikel, die die verschiedenen Aspekte der Aufgaben der beiden Gremien – Ortskirchenrat (OKR) und Pfarreirat – beleuchten, die wichtige Bedeutung für das Gemeindeleben herausstellen und die detaillierte Hinweise zur Wahl geben (Zu finden unter: Pfarrblatt 09/24 ist erschienen).
Die Wahlordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Bistumsseite hier.
An dieser Stelle deshalb nur noch die wichtigsten Hinweise in Kurzfassung:
– Wahlberechtigt für den OKR des Wohnorts ist jedes Mitglied der Gemeinde ab 14 Jahren.
– Die Kandidaten/-innen, die zur Wahl stehen, werden an den jeweiligen Orten zum Gottesdienst ab dem 19./20.10.24 vorgestellt. Im Pfarrbüro DD-Neustadt kann man sich auch informieren, wer in anderen Gemeinden der Pfarrei sich als Kandidat/in hat aufstellen lassen.
– Wer in einer anderen Gemeinde wohnt, als er den OKR wählen möchte, oder in einer anderen Pfarrei wählen möchte, muss das bis zum 06.11.24 mit dem Formular beantragen. Wer in einer anderen Pfarrei wohnt und hier wählen möchte, muss das bei seiner Wohnort-Pfarrei beantragen – mit Angabe der Wahl-Gemeinde in der er bei uns wählen möchte.
– Am Wahltag besteht jeweils etwa 30 min vor und nach den Gottesdiensten bei der Kirche / Kapelle die Möglichkeit allerdings nur die Wahl für die jeweilige Gemeinde (Beginn der Gottesdienste: Klotzsche Sa 18.00 Uhr, Pieschen 9.00 Uhr, Pillnitz 9.00 Uhr WGF, Weißer Hirsch 9.00 Uhr, DD-Neustadt 10.45 Uhr)
– Briefwahl ist möglich indem man das Briefwahl-Formular ausfüllt, dem Pfarrbüro der Neustadt zukommen lässt und den erhaltenen Stimmzettel bis 06.11.24 wieder dort abgibt.
– Öffentliche Stimmenauszählung für die jeweilige Gemeinde ist gleich im Anschluss an die Wahl.

Dann wünsche ich uns: Gutes Gelingen!
Martin Prause, tit. Pfarrer und Wahlausschuss-Vorsitzender